
Wohnung oder Haus verkaufen: Wer zahlt die Maklerprovision?
Wer eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus an einen privaten Käufer verkauft, muss sich seit dem 23. Dezember 2020 an feste Regeln zur Maklerprovision halten (§§ 656a–656d BGB). Ziel des Gesetzgebers: Käufer sollen die Provision nicht mehr allein tragen müssen.
Für welche Immobilien gelten die Regeln?
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- jeweils nur, wenn der Käufer als Privatperson (Verbraucher) kauft
Nicht erfasst sind zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, Baugrundstücke, Gewerbeimmobilien und Verkäufe an gewerbliche Käufer. Dort kann die Verteilung der Provision frei vereinbart werden.
Die drei möglichen Varianten
- Der Makler wird für beide Seiten tätig: Dann darf die Provision nur zu gleichen Teilen vereinbart werden. Verzichtet er bei einer Seite auf einen Teil, gilt das automatisch auch für die andere.
- Nur der Verkäufer beauftragt den Makler: Er kann höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
- Der Verkäufer übernimmt die gesamte Provision: Das ist jederzeit möglich und macht das Angebot für Käufer attraktiver.
Wie hoch ist die Provision?
Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Üblich sind insgesamt etwa 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, je nach Region – häufig 3,57 Prozent je Seite. Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro entspricht das 10.710 Euro für Verkäufer und Käufer jeweils.
Wichtig: Der Maklervertrag braucht Textform
Ein Maklervertrag über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses muss in Textform geschlossen werden – eine E-Mail genügt, eine mündliche Absprache nicht. Fehlt die Textform, ist der Vertrag unwirksam.
Was bedeutet das für Verkäufer?
Die Provision gehört zu den Verkaufskosten und sollte von Anfang an eingeplant werden. Ein klar geregelter Maklervertrag schafft Vertrauen bei Käufern und vermeidet Streit beim Notartermin. Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie heute wert ist? Nutzen Sie unsere kostenlose Wertanfrage oder sprechen Sie uns direkt an.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.