Ratgeber

Wissen rund um Immobilien

Verständliche Antworten auf häufige Fragen zu Vermietung, Verkauf und Kauf – kurz erklärt von Ihrem Makler aus Koblenz.

 

 

 

Versteckte Preisrisiken: Worauf Käufer vor dem Kauf achten sollten

Zwei Wohnungen mit gleicher Größe, gleicher Lage und gleichem Preis können für den Käufer am Ende sehr unterschiedlich teuer werden. Der Unterschied steht selten im Exposé, sondern in Unterlagen, die viele erst beim Notar oder gar nicht lesen. Hier sehen Sie, wo versteckte Kosten und Wertminderungen lauern – und wie Sie sie rechtzeitig erkennen.

Eigentumswohnung: Was in den WEG-Unterlagen steht

– Sonderumlage: Hat die Eigentümergemeinschaft eine große Sanierung beschlossen (Dach, Fassade, Aufzug, Heizung), wird es teuer. Wird die Umlage nach Ihrer Eintragung im Grundbuch fällig, zahlen grundsätzlich Sie – es sei denn, der Kaufvertrag regelt es anders.
– Erhaltungsrücklage: Ist sie im Verhältnis zum Alter des Hauses klein, kommen anstehende Arbeiten über Sonderumlagen oder ein höheres Hausgeld.
– Streit in der Gemeinschaft, Hausgeldrückstände anderer Eigentümer oder laufende Gerichtsverfahren kosten Geld und Nerven.
– Teilungserklärung: Garten, Stellplatz oder Kellerraum gehören nicht automatisch zur Wohnung. Ohne Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht kaufen Sie sie nicht mit.

Tipp: Lassen Sie sich die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre, den Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung und den Stand der Rücklage geben.

Grundbuch, Abteilung II: Rechte Dritter

– Wohnrecht oder Nießbrauch: Ein Dritter darf – oft lebenslang – in der Immobilie wohnen oder die Mieten erhalten. Für Käufer ist sie dann deutlich weniger wert.
– Wegerecht oder Leitungsrecht: Nachbarn dürfen das Grundstück überqueren oder Leitungen darüber führen.
– Erbbaurecht: Das Grundstück gehört nicht Ihnen, Sie zahlen Erbbauzins. Je kürzer die Restlaufzeit, desto schwieriger werden Finanzierung und Wiederverkauf.

Was nicht im Grundbuch steht

– Baulasten: öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, zum Beispiel eine Zufahrt für den Nachbarn. Sie stehen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde, nicht im Grundbuch.
– Ungenehmigte Umbauten: Ein ausgebautes Dach oder Souterrain ohne Genehmigung gilt rechtlich unter Umständen nicht als Wohnraum. Die Wohnfläche ist dann kleiner, eine Vermietung problematisch. Ein Blick in die Bauakte beim Bauamt schafft Klarheit.
– Altlasten im Boden, etwa nach früherer gewerblicher Nutzung: Auskunft gibt das Altlastenkataster.
– Denkmalschutz: Sanierungen nur mit Genehmigung und oft teurer – dafür gibt es steuerliche Vorteile.

Zustand und Bausubstanz

– Anstehende große Maßnahmen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen. Fragen Sie nach dem Alter und nach Rechnungen.
– Schadstoffe: In Gebäuden aus der Zeit vor dem Asbestverbot 1993 können asbesthaltige Baustoffe verbaut sein, in manchen Altbauten auch noch Bleileitungen.
– Feuchtigkeit und Schimmel, besonders im Keller.
– Energetische Pflichten: Seit dem 29. Juli 2026 gilt statt des GEG das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die frühere Pflicht, über 30 Jahre alte Standardheizkessel auszutauschen, ist entfallen. Bestimmte Nachrüstpflichten, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke, bestehen weiter – bei Ein- und Zweifamilienhäusern teils mit einer Frist von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel.

Vermietete Immobilien

– Lange Mietverträge mit niedriger Miete: Erhöhungen sind nur in den gesetzlichen Grenzen möglich. Rechnen Sie die Rendite mit der tatsächlichen Miete, nicht mit der möglichen.
– Kündigungssperrfrist: Wurde ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt, kann der Käufer wegen Eigenbedarfs frühestens nach drei Jahren kündigen, in Gebieten mit Wohnungsmangel erst nach bis zu zehn Jahren (§ 577a BGB).
– Mietrückstände und Kaution: Lassen Sie sich bestätigen, dass die Miete pünktlich gezahlt wird und die Kaution vorhanden ist.

Lage und öffentliche Kosten

– Hochwasser: In Koblenz an Rhein und Mosel ein wichtiges Thema. Hochwassergefahrenkarten zeigen das Risiko; eine Elementarschadenversicherung kann teuer oder schwer zu bekommen sein.
– Straßenausbau: In Rheinland-Pfalz werden Ausbaubeiträge seit 2024 als wiederkehrende Beiträge erhoben. Wird eine Straße dagegen erstmals hergestellt, kann ein einmaliger Erschließungsbeitrag anfallen. Fragen Sie bei der Gemeinde nach offenen oder geplanten Maßnahmen.

Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie prüfen

– aktueller Grundbuchauszug mit allen Abteilungen
– Teilungserklärung und Protokolle der letzten drei Jahre (bei Wohnungen)
– Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Stand der Erhaltungsrücklage
– Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
– Bauakte und Baugenehmigungen
– Energieausweis
– Mietverträge und Mieterliste (bei vermieteten Objekten)
– Hochwassergefahrenkarte und Auskunft zu Anliegerbeiträgen

Fazit

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Wahrheit. Wer die Unterlagen vor dem Notartermin sorgfältig prüft, erkennt Risiken früh – und kann sie im Preis oder im Kaufvertrag berücksichtigen. Bei IVLEV-INVEST fordern wir die nötigen Unterlagen an, gehen sie mit Ihnen durch und benennen offene Punkte, bevor Sie unterschreiben. Bei rechtlichen oder baulichen Detailfragen ziehen Sie zusätzlich Notar, Anwalt oder Sachverständigen hinzu.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

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