
Mietkaution: Wie viel darf der Vermieter verlangen?
Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen offene Mieten oder Schäden ab. Doch sowohl die Höhe als auch die Zahlungsweise sind gesetzlich klar geregelt – in § 551 BGB.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Monatsmieten – gerechnet als Nettokaltmiete, also ohne Nebenkostenvorauszahlungen. Vereinbart der Vermieter mehr, ist der übersteigende Teil unwirksam. Der Mieter kann zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen.
Muss der Mieter alles auf einmal zahlen?
Nein. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht schon bei Vertragsunterschrift. Die weiteren Raten folgen mit den nächsten beiden Mieten.
Was muss der Vermieter mit dem Geld tun?
Er muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, üblicherweise auf einem separaten Kautionskonto. So ist das Geld des Mieters auch dann geschützt, wenn der Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.
Gibt es Alternativen zur Barkaution?
Ja, wenn beide Seiten einverstanden sind – zum Beispiel eine Bankbürgschaft, eine Kautionsversicherung oder ein verpfändetes Sparbuch.
Wann bekommt der Mieter die Kaution zurück?
Nach dem Auszug darf der Vermieter prüfen, ob noch Forderungen bestehen – etwa wegen Schäden oder einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung. Dafür steht ihm eine angemessene Prüffrist zu, in der Praxis meist einige Monate. Für eine noch offene Nebenkostenabrechnung kann er einen angemessenen Teil länger einbehalten.
Unser Tipp für Vermieter
Halten Sie sich an die gesetzlichen Regeln – das schafft Vertrauen und vermeidet Streit. Ein sorgfältiges Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug ist die beste Grundlage, um berechtigte Ansprüche später belegen zu können. Eine passende Vorlage finden Sie kostenlos auf unserer Seite Checklisten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.