Ratgeber

Wissen rund um Immobilien

Verständliche Antworten auf häufige Fragen zu Vermietung, Verkauf und Kauf – kurz erklärt von Ihrem Makler aus Koblenz.

 

 

 

Mieter auswählen: Welche Unterlagen darf der Vermieter verlangen?

Wer eine Wohnung vermietet, möchte wissen, mit wem er es zu tun hat. Trotzdem dürfen Vermieter – und Makler – nicht alles fragen und nicht alles zu jedem Zeitpunkt. Maßgeblich ist die DSGVO. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben dazu im Januar 2026 eine aktualisierte Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie ist kein Gesetz, doch die Behörden prüfen danach. Sie teilt die Mietersuche in drei Phasen.

Phase 1: Anfrage zur Besichtigung

Für einen Besichtigungstermin genügen Name und Anschrift. Den Ausweis darf man sich zum Abgleich zeigen lassen, eine Kopie ist nicht zulässig. Fragen nach Einkommen oder Beruf sind in dieser Phase noch zu früh.

Phase 2: Der Interessent möchte die Wohnung mieten

Anzahl der einziehenden Personen (Erwachsene und Kinder)
Beruf und Arbeitgeber
Nettoeinkommen – oder nur, ob es über einem bestimmten Betrag liegt
Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren läuft
Haustiere, für deren Haltung eine Zustimmung nötig ist

Phase 3: Ein Kandidat ist ausgewählt

Einkommensnachweis in Kopie – nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden
Bonitätsauskunft, die der Interessent selbst einholt und vorlegt
Übernimmt ein Amt die Miete: dessen Bestätigung

Was tabu ist

Nach der Orientierungshilfe in keiner Phase zulässig sind etwa Fragen nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion oder Herkunft, Vorstrafen, Schwangerschaft oder Kinderwunsch sowie nach einer Partei- oder Mietervereinsmitgliedschaft. Auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder der Kontakt zum Vormieter gehören nicht dazu. Unterlagen von Bewerbern, die nicht zum Zug kommen, sind zu löschen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden – in der Regel spätestens nach sechs Monaten.

So sichern sich Vermieter trotzdem ab

Sicherheit geben eine Kaution von bis zu drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB), die Prüfung von Einkommen und Bonität beim ausgewählten Kandidaten, ein schriftlicher Mietvertrag und ein sorgfältiges Übergabeprotokoll. Eine Mieterselbstauskunft nach diesen Regeln finden Sie kostenlos auf unserer Seite „Checklisten“. Gerne übernehmen wir die Mietersuche für Sie – sprechen Sie uns an.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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